Bezahlbare Hypnosetherapie in der Schweiz – solidarisch, unabhängig und ohne Bürokratie. Die Genossenschaft, die mentale Gesundheit für alle zugänglich macht.
Die Schweizerische Hypnose-Solidarkasse Genossenschaft (SHSG) schliesst die Lücke, die Krankenkassen hinterlassen. Wir verbinden Klienten und qualifizierte Therapeuten in einem starken, genossenschaftlichen Selbsthilfefonds – für eine bezahlbare mentale Gesundheit ohne Bürokratie und ohne versteckte Kosten. Treten Sie noch heute bei und profitieren Sie von echter Solidarität.
Die SHSG steht auf einem soliden rechtlichen und ethischen Fundament. Jede unserer Garantien ist real, überprüfbar und im Schweizer Recht verankert.
Sitz: Aesch ZH – echte Demokratie & Selbsthilfe, gesetzlich verankert.
Ausgestaltung als transparenter Solidaritätsfonds – ohne VAG-Pflicht.
Nur anerkannt zertifizierte Therapeuten: EMR, ASCA, SBVH u.a.
Beleg-Upload via App & automatische Auszahlung innert 48 Stunden.
Volle Konformität mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Krankenkassen und Zusatzversicherungen kürzen oder verweigern die Übernahme von wirksamen Hypnosetherapien immer häufiger. Bei der SHSG nehmen wir Ihre Gesundheit gemeinsam in die Hand – mit einem fairen, transparenten Solidarsystem, das wirklich funktioniert.
Unbürokratische Unterstützung direkt aus dem gemeinsamen Solidaritätsfonds – ohne Formulare, ohne Wartezeit.
Einmaliger Anteilschein: CHF 50.– (Ihr echtes Genossenschaftskapital) + Jährlicher Solidaritätsbeitrag: nur CHF 35.– (ca. CHF 3.– pro Monat).
Kein mühsames Ausfüllen von Kassen-Formularen. Scannen Sie die Therapeuten-Rechnung einfach mit der SHSG-App.
Nach automatisierter KI-Validierung überweisen wir den Zuschuss direkt auf Ihr Bank- oder TWINT-Konto.
Nutzen Sie unser exklusives Verzeichnis zertifizierter Schweizer Hypnosetherapeuten – geprüft, nah und vertrauenswürdig.
Als Therapeut kennen Sie das Problem: Klienten brechen wirksame Behandlungen ab oder buchen gar nicht erst, weil die finanzielle Last zu schwer wiegt. Als Aktivmitglied B der SHSG investieren Sie direkt in das Wachstum Ihrer eigenen Praxis – und in die Gesundheit Ihrer Klienten.
5 × CHF 100.– = CHF 500.– rückzahlbares Eigenkapital
Zertifizierungs- & Verzeichnisbeitrag: CHF 250.–
Durch den CHF 100.– Zuschuss buchen Klienten leichter Folgetermine und führen Behandlungen konsequent zu Ende.
Werden Sie im offiziellen SHSG-Verzeichnis gelistet. Patienten suchen dort gezielt nach geförderten Therapeuten in ihrer Region.
Sie stellen wie gewohnt Ihre Rechnung aus. Die Rückforderung läuft vollständig digital zwischen Patient und SHSG-App.
Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Generalversammlung. Sie gestalten die Fondskriterien aktiv mit.
Die SHSG basiert auf dem bewährten Prinzip Schweizer Genossenschaften – rechtssicher, transparent und vollständig im Interesse ihrer Mitglieder. Kein Gewinn, kein Investor, keine versteckten Gebühren.
Die SHSG leistet freiwillige Unterstützung aus einem beschränkten Fonds (Ex-Gratia-Prinzip). Dadurch unterliegen wir nicht dem kostenintensiven Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und können 100% der Mittel effizient einsetzen.
Patienten und Therapeuten speisen gemeinsam den Fonds. Überschüsse fliessen nicht an Investoren, sondern bleiben in der Kasse – für höhere Zuschüsse oder tiefere Beiträge für alle Mitglieder.
Die Haftung ist strikt auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Nachschusspflicht ist statutarisch ausgeschlossen – Ihr Privatvermögen bleibt stets geschützt.
Ein dreistufiger Sicherheitsfilter – Qualitätsprüfung der Therapeuten, jährliche Sitzungskontingente, automatische QR-Belegprüfung – garantiert, dass der Fonds nachhaltig und fair genutzt wird.
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Qualitätsstandards und dem Solidarmodell – transparent und verständlich.
Jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann jederzeit beitreten und den Solidaritätsfonds sofort nutzen – ohne Wartefristen oder Gesundheitsprüfung.
Je nach Kassenbestand unterstützt die Genossenschaft bis zu 3 bis 4 Sitzungen pro Kalenderjahr mit je CHF 100.– – das sind bis zu CHF 400.– jährliche Unterstützung.
Alle Therapeuten, die als Aktivmitglied B in unserem Verzeichnis akkreditiert sind und anerkannte Qualitätsstandards erfüllen (EMR, ASCA, SBVH u.a.).
Ja. Die Anteilscheine (CHF 500.–) stellen Ihr echtes Genossenschaftskapital dar und werden bei einem statuten-konformen Austritt gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) vollständig zurückerstattet.
Nein. Sie stellen dem Patienten Ihre reguläre Honorarnote bzw. QR-Rechnung aus. Der Patient übernimmt den Upload in der App selbstständig – Ihre Praxisroutine bleibt unverändert.
Bei der Anmeldung prüfen wir Ihre Verbands- oder Registrierungsnachweise (z.B. EMR/ASCA/SBVH) sorgfältig, um Höchststandards für unsere Patienten-Mitglieder zu garantieren.
Machen Sie mit – als Klient oder als Therapeut. Gemeinsam schaffen wir ein starkes Fundament für mentale Gesundheit in der Schweiz. Jede Mitgliedschaft stärkt das Kollektiv und macht Hypnosetherapie für alle zugänglicher.
Einmaliger Anteilschein CHF 50.– + nur CHF 35.– pro Jahr. Bis zu CHF 400.– Therapiezuschuss jährlich.
Anteilscheine CHF 500.– (rückzahlbar) + CHF 250.– Jahresbeitrag. Volle Praxis-Pipeline ohne Kassen-Bürokratie.
8143 Aesch ZH, Schweiz
Genossenschaft nach Art. 828 ff. OR
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